Insbesondere in der Behandlung von depressiven Störungen (z.B. auch in Zusammenhang mit Burn- out, Stresssyndromen, Mobbing, Arbeitsplatzkonflikten, Trauerreaktionen) und Angststörungen verfüge ich über eine langjährige Berufserfahrung.
Eine psychotherapeutische Behandlung kann bei folgenden Krankheitsbildern bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden (Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie):
- Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie
- Angststörungen und Zwangsstörungen
- Somatoforme Störungen und dissoziative Störungen (Konversionsstörungen)
- Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
- Essstörungen
- Nichtorganische Schlafstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen
- Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
Psychotherapie kann auch Anwendung finden bei:
- Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach vorheriger Entgiftungsbehandlung
- Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
- Psychische Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen