Antragstellung und Genehmigung

Eine ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) kann als Kurz- oder Langzeittherapie, einzeln oder als Gruppenbehandlung, bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Leistung der Kassen. Vor der Antragstellung werden psychotherapeutische Sprechstunden sowie  probatorische Sitzungen durchgeführt.
Für Privatversicherte und Beihilfeversicherte gibt die jeweilige Krankenkasse Auskunft über die Form der Antragstellung.




 
 
 

Seite drucken